KG zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach PNF als Einzelbehandlung

Hinweis für Patienten: Entscheidend ist das Alter bei Ausstellung der Verordnung.

Krankengymnastische Behandlungsverfahren (nach PNF) unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.

 

Therapeutische Wirkung:

  • Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
  • Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung.
  • Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns.
  • Verbesserung der zentralen Kontrolle

 

Schädigungen/Funktionsstörungen:

  • Spastische Lähmung bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes.
  • Lähmungen (spastisch, hypoton) in Kombination mit sensiblen Schädigungen bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes (traumatisch, vaskulär, entzündlich, degenerativ).
  • Koordinationsstörungen, bedingt durch Erkrankung des ZNS.
  • Abnorme Bewegungen (mit hyper- oder hypokinetischen Störungen).
  • Komplexe periphere Lähmungen (Plexuslähmungen)
  • Ausgedehnte aktive und/oder  passive Bewegungsstörungen als Folge von Polytraumen an zumindest zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einem Gliedmaß.

 

Therapieziel:

  • Verbesserung der Motorik (Normalisierung des Muskeltonus und der Muskelkraft für Fein- und Grobmotorik).
  • Verbesserung von Haltung und Koordination.
  • Verbesserung der Sensomotorik.
  • Verbesserung der Komplexbewegungen, Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
  • Hemmung pathologischer Bewegungsmuster.
  • Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden.


Leistungen:

  • Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung.
  • Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan.
  • Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln
  • Anleitung der Bezugsperson(en) zur Handhabung und zur notwendigen täglichen Beübung.

 

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